Physiotherapie Ines Leibold
Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Physiotherapie
  • Ihr Rezept muss immer vor der 1. Behandlung inhaltlich und formell richtig ausgestellt sein. Diagnose, Leitsymptomatik(ggf. Spezifizierung des Therapieziels), Art, Anzahl, soweit erforderlich die Therapiezeit (bei Lymphdrainage) und Frequenz der Leistungen ergeben sich aus der vom Vertragsarzt ausgestellten Verordnung (Muster 13). Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien der jeweils geltenden Fassung entspricht. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse von nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnungen sieht die Heilmittel-Richtlinie nicht vor. [Rahmenvertrag gemäß § 125 Abs. 2 SGB V; § 6 Abs. 3]
  • Wenn Sie sich bei uns telefonisch anmelden, bitten wir Sie das Rezept schnellst möglich, aber spätestens 3 Tage  vor Behandlungsbeginn in der Praxis abzugeben.
  • Ihr Rezept ist nach Ausstellung 28 Tage gültig, danach nehmen wir dieses nicht mehr an.
  • Wir sind durch die Krankenkassen verpflichtet, die Rezeptblattgebühr und Zuzahlung von Ihnen zu kassieren. Dies erfolgt zum 1. Behandlungstermin.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab, sonst müssen wir Ihnen diesen in Rechnung stellen.
  • Sollten Sie aus einem medizinischen Notfall den Termin versäumen, liegt es in der Hand der Praxisleitung, Ihnen eine Kulanz einzuräumen.
  • Denken Sie bitte daran, dass wir eine Bestellpraxis sind. Eine Verspätung Ihrer seits ist nicht kompensierbar.
  • Sollten Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter, dieser ist zu jeder Zeit geschalten.